Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2026 setzt sich Heinz Müller mit den Folgen und Nebenwirkungen eines unzureichend vorbereiteten und abgestimmten Reformprozesses der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. Vor dem Hintergrund des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG), das eine inklusivere Ausrichtung der Hilfen, den Ausbau sozialer Infrastruktur und eine stärkere Verzahnung von Unterstützungssystemen anstrebt, richtet die Stellungnahme den Blick auf die Voraussetzungen für eine gelingende Umsetzung.
Dabei werden die fachlichen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen der Reform analysiert. Die Stellungnahme verdeutlicht, dass die angestrebten Veränderungen nur dann ihre Wirkung entfalten können, wenn sie von ausreichenden Investitionen, leistungsfähigen kommunalen Strukturen und einer verlässlichen Finanzierungsstrategie begleitet werden. Zugleich wird für eine stärkere Abstimmung der einzelnen Reformschritte sowie einen verbindlichen Umsetzungsrahmen plädiert. Im Fokus stehen dabei zentrale Reformbausteine wie die Vorrangregelung von Infrastrukturangeboten, die Bildungsassistenz, die Rolle der Jugendämter sowie die inklusive Gesamtzuständigkeit und deren mögliche Auswirkungen auf Kommunen, Fachpraxis und junge Menschen.