Evaluation der Ombudschaft in Niedersachsen auf Grundlage der statistischen Auswertung
Mit der Einführung des § 9a SGB VIII werden die Länder verpflichtet, unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Ombudsstellen einzurichten. Niedersachsen hat als erstes Bundesland 2023 ein entsprechendes Ausführungsgesetz zum SGB VIII erlassen (Nds. AG SGB VIII), welches regelt, wie Ombudschaft in Niedersachsen umgesetzt wird.
Statistik zu ombudschaftlicher Beratung des Bundesnetzwerk Ombudschaft
Seit 2021 erfassen die im Bundesnetzwerk Ombudschaft zusammengeschlossenen Ombudsstellen Daten zur ombudschaftlichen Beratung.
Die Daten liefern Erkenntnisse dazu, wer sich an Ombudsstellen wendet, über welche Zugangswege Ratsuchende zu Ombudsstellen kommen, welche Anliegen sie haben und wie die Beratungen verlaufen. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse auf, in welchen Bereichen der Jugendhilfe aus ombudschaftlicher Sicht Handlungsbedarfe bestehen.
Evaluation Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaften
Die Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft hat sich zum Ziel gesetzt, sich als Servicestelle und zentrale fachlich anerkannte neue Akteurin im Feld der Kinder und Jugendhilfe zu etablieren. Für Ombudsstellen im Bundesgebiet sowie Fachkräfte und Organisationen der Kinder und Jugendhilfe möchte sie ombudschaftliche Entwicklungen und Erfahrungen erfassen und bündeln, den Fachaustausch anregen und fachpolitische Prozesse unterstützen.
Ombudschaftswesen Bayern
Über die modellhafte Erprobung eines Ombudschaftswesens in der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern werden Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt, von denen ausgehend dann Rückschlüsse auf ombudschaftliche Strukturen für Bayern in der Umsetzung des § 9a SGB VIII gezogen werden sollen.
Expertise zur Beteiligung im Kontext einer inklusiv gestalteten Kinder- und Jugendhilfe
Mit der Reformierung des SGB VIII, dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), sollen Hilfen für alle Kinder und Jugendliche zukünftig aus einer Hand erfolgen, d.h. in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe. Damit einher geht die Absicht, die Inklusion und die Beteiligungs- und Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zu stärken.