Beteiligung, Beschwerde und Ombudschaft

Arbeitsbereich - Beteiligung, Beschwerde und Ombudschaft

Die angemessene Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien ist Voraussetzung und Bedingung gelingender (erzieherischer) Hilfen. Das SGB VIII stellt entsprechende Beteiligungsrechte zunehmend in den Mittelpunkt und stärkt diese auch über Beschwerderechte sowie ombudschaftliche Strukturen.
Inwiefern Beteiligung und angemessene Beschwerdemöglichkeiten in der Praxis umgesetzt werden, welche Strukturen und Verfahren angemessen sind und was diesbezüglich aus Sicht junger Menschen und ihrer Familien wichtig ist, ist immer wieder Gegenstand unseres Forschungsinteresses und findet Niederschlag in folgenden Projekten:

Evaluation der Ombudschaft in Niedersachsen auf Grundlage der statistischen Auswertung

Mit der Einführung des § 9a SGB VIII werden die Länder verpflichtet, unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Ombudsstellen einzurichten. Niedersachsen hat als erstes Bundesland 2023 ein entsprechendes Ausführungsgesetz zum SGB VIII erlassen (Nds. AG SGB VIII), welches regelt, wie Ombudschaft in Niedersachsen umgesetzt wird. 

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Statistik zu ombudschaftlicher Beratung des Bundesnetzwerk Ombudschaft

Seit 2021 erfassen die im Bundesnetzwerk Ombudschaft zusammengeschlossenen Ombudsstellen Daten zur ombudschaftlichen Beratung.
Die Daten liefern Erkenntnisse dazu, wer sich an Ombudsstellen wendet, über welche Zugangswege Ratsuchende zu Ombudsstellen kommen, welche Anliegen sie haben und wie die Beratungen verlaufen. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse auf, in welchen Bereichen der Jugendhilfe aus ombudschaftlicher Sicht Handlungsbedarfe bestehen.

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Evaluation Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaften

Die Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft hat sich zum Ziel gesetzt, sich als Servicestelle und zentrale fachlich anerkannte neue Akteurin im Feld der Kinder und Jugendhilfe zu etablieren. Für Ombudsstellen im Bundesgebiet sowie Fachkräfte und Organisationen der Kinder und Jugendhilfe möchte sie ombudschaftliche Entwicklungen und Erfahrungen erfassen und bündeln, den Fachaustausch anregen und fachpolitische Prozesse unterstützen.
 

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Ombudschaftswesen Bayern

Über die modellhafte Erprobung eines Ombudschaftswesens in der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern werden Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt, von denen ausgehend dann Rückschlüsse auf ombudschaftliche Strukturen für Bayern in der Umsetzung des § 9a SGB VIII gezogen werden sollen.

 

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Expertise zur Beteiligung im Kontext einer inklusiv gestalteten Kinder- und Jugendhilfe

Mit der Reformierung des SGB VIII, dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), sollen Hilfen für alle Kinder und Jugendliche zukünftig aus einer Hand erfolgen, d.h. in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe. Damit einher geht die Absicht, die Inklusion und die Beteiligungs- und Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zu stärken.  

 

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