Inklusion & Eingliederungshilfe

Arbeitsbereich - Inklusion & Eingliederungshilfe

Das (universelle) Recht auf eine umfassende Teilhabe am sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in der Gesellschaft unabhängig von einer Behinderung oder Beeinträchtigung ist Leitziel für Politik und Praxis und lenkt den Blick hinsichtlich junger Menschen besonders auf eine möglichst eigenständige Lebensführung und (Aus-)Bildungssystem. Integrationshilfen im sich überschneidenden Verantwortungsbereich von Bildungsinstitutionen, Kinder- und Jugend- sowie der Sozialhilfe, aber auch individuelle Unterstützungsangebote beim Übergang von der Schule in den Beruf oder die Schaffung inklusiver Wohnformen stellen Kommunen, freie Träger und auch Länder vor vielfältige Gestaltungsherausforderungen, an denen das ism mit seiner Arbeit ansetzt.

Integrationsfachdienste - Schule / Beruf

Die rheinland-pfälzische Landesregierung und die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit haben sich als gemeinsames Ziel gesetzt, die Chancen junger Menschen mit Behinderungen auf einen Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

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Weiterentwicklung des Einsatzes von Integrationshilfen in Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz

Der Trend einer steigenden Inanspruchnahme von Integrationshilfen in Kindertagestätten und an Schulen zeigt sich auch in Rheinland-Pfalz und verweist vor dem Hintergrund verschiedener gesetzlicher Regelungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BTHG, KJSG und Kita-Zukunftsgesetz) auf einen deutlichen Handlungsbedarf zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung dieser Hilfeform.

 

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Praxisforschungsprojekt "Inklusive Wohnformen"

Ein im Zuge der Umsetzung der UN-BRK bislang unzureichend beleuchteter Bereich ist das in Artikel 19 geforderte Recht auf eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Damit geht das Recht von Menschen mit Behinderungen einher, selbst zu bestimmen, wie und wo sie wohnen wollen. Die Umsetzung dieses Rechtes gestaltet sich derzeit in der Praxis jedoch äußerst herausfordernd und heterogen.

 

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Schulbegleitung im Landkreis Aurich: Evaluation des Modellkonzeptes zur Pool- und Budgetlösung

Im Landkreis Aurich wird seit dem Schuljahr 2018/2019 das Modellvorhaben „Schulbegleitung im Landkreis Aurich“ als Pool- bzw. Budgetmodell umgesetzt.

 

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Kooperation Jugendhilfe – Schule Norderstedt

Um die Angebote und Verfahrensprozesse von Jugendhilfe und Schule miteinander zu verzahnen, sodass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern bzw. Personensorgeberechtigten bestmöglich Hilfe und Unterstützung erfahren, begleitet das ism die Akteur*innen vor Ort.

 

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Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des „kooperativen Assistenzmodells - Klassenassistenz" im Landkreis Peine (Klassenassistenzen Peine)

Im Landkreis Peine wurde in Zusammenarbeit der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe mit dem Schuljahr 2016/2017 das Modellprojekt „Kooperatives Assistenzmodell - Klassenassistenzen“ eingeführt.

 

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Modellprojekt zur Umsetzung der Verfahrenslots*innen in Rheinland-Pfalz ✓

Das rheinland-pfälzische Familienministerium förderte in den Jahren 2022 und 2023 die Erprobung von Konzepten zur Umsetzung der neuen Funktion der Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII in Modellkommunen. Diese waren die Städte Trier und Speyer sowie der Landkreis GermersheimDas rheinland-pfälzische Familienministerium förderte in den Jahren 2022 und 2023 die Erprobung von Konzepten zur Umsetzung der neuen Funktion der Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII in Modellkommunen. Diese waren die Städte Trier und Speyer sowie der Landkreis Germersheim.

 

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Integrationshilfen "Schulische Teilhabe" ✓

Vor über 10 Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Im Zuge ihrer Umsetzung besteht die Verpflichtung, gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen in allen Lebensbereichen – unabhängig von einer bestehenden Beeinträchtigung/Behinderung – sicherzustellen und ihnen den Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu ermöglichen (Art. 24 Abs. 2 UN-BRK). Dies fordert die bestehenden Strukturen zwischen der Jugend- und Sozialhilfe sowie der Schule heraus, da Zuständigkeiten, Aufgaben, Rollen und Kooperationen vor dem Hintergrund einer inklusiven Neuausrichtung (erneut) hinterfragt werden (müssen).

 

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