Kinderschutz

Arbeitsbereich - Kinderschutz

Kinderschutz ist ebenso anspruchsvoll wie facettenreich. Anspruchsvoll, da Handeln im Kinderschutz immer Handeln in Unsicherheit bedeutet, bei gleichzeitig hoher Verantwortung der handelnden Akteure. Facettenreich, weil es den familiären Kinderschutz genauso wie den institutionellen Kinderschutz in den Blick zu nehmen gilt, und dabei jeweils präventive und intervenierende Aspekte bedeutsam sind. Schließlich ist Kinderschutz eine Querschnittsaufgabe, die nur im abgestimmten Miteinander verschiedener Stellen adäquat gestaltet werden kann. Das ism deckt über seine Projekte unterschiedliche Facetten dieses komplexen Handlungsfeldes ab. Wesentliches Ziel dabei ist es, die Akteure vor Ort bei der Umsetzung des eigenen Schutzauftrags sowie bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzsystems und der darin geregelten Zusammenarbeit zu unterstützen.

Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft

Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen ihre Vertrauensbeziehungen zu den Familien auch dazu nutzen, Kinder bzw. Jugendliche im Bedarfsfall zu schützen. Die insoweit erfahrene Fachkraft wiederum unterstützt die fallverantwortlichen Fachkräfte bei dieser herausfordernden Aufgabe. Sie berät hinsichtlich der Gefährdungseinschätzung sowie notwendiger nächster Schritte im Einzelfall. Diese Rolle als insoweit erfahrene Fachkraft auszufüllen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, auf die der Zertifikatskurs umfassend vorbereitet.

Auch 2024 bieten wir vier Zertifikatskurse für insoweit erfahrene Fachkräfte an

 

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Kinderschutzfortbildungen

Das Handlungsfeld des Kinderschutzes bringt eine Vielzahl sowie sich kontinuierlich weiterentwickelnde Herausforderungen mit sich. Über unsere Vertiefungsseminare haben Sie die Möglichkeit, sich zu je aktuellen Themenfeldern praxisrelevantes Fachwissen anzueignen und hierzu in den Erfahrungsaustausch mit Kolleg*innen aus anderen Institutionen und Regionen zu gehen.

 

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Kostenfreie Seminare zum Kinderschutz für Fachkräfte aus Hessen

Im Jahr 2023 bieten wir vier 2-tägige Fortbildungen zu ausgewählten Vertiefungsthemen rund um den Kinderschutz für Fachkräfte, die in Hessen tätig sind, an. Diese werden vom Hessischen Sozialministerium gefördert und sind deshalb für die Teilnehmer*innen kostenfrei. Teilnehmen dürfen alle Fachkräfte, die in der Jugendhilfe bzw. anderen Handlungsfeldern mit Schutzauftrag (Gesundheitshilfe, Behindertenhilfe, Frühe Hilfen...) im Bundesland Hessen tätig sind. Die Fortbildungen finden in unseren Tagungsräumen in Mainz statt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fortbildungen:

  • Kinderschutz und Trauma (20./21.07.23)
  • Gefährdungseinschätzungen im Kinderschutz, Schwerpunkt psychische Misshandlung (04./05.10.23)
  • Kinderschutz in und mit Familien mit Kindern mit Behinderung (02./03.11.23)
  • Kinderschutz in Familien mit an Borderline erkrankten Eltern (08./09.11.23)

Informationen zu den einzelnen Fortbildungen sowie zur Anmeldungen finden Sie hier.

 

 

Inhouse-Seminare und Fachtage zum Kinderschutz

Wenn Sie sich als Team oder Netzwerk mit ausgewählten Themenstellungen im Handlungsfeld des Kinderschutzes befassen oder die Vertiefungsseminare oder Zertifikatskurse für insoweit erfahrene Fachkräfte vor Ort umsetzen möchten, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.

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Evaluation der Umsetzung des § 8a SGB VIII in der Praxis der Jugendämter in Rheinland-Pfalz

Zentrale Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist die Sicherstellung eines qualifizierten Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl. Im Zusammenhang mit tragischen Fällen von Kindstötungen wird seit nunmehr fünf Jahren auf fachlicher und fachpolitischer Ebene verstärkt darüber diskutiert, wie ein verbesserter Kinderschutz aussehen kann.

 

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Kinderschutz und Kindergesundheit in Rheinland-Pfalz. Monitoring zur Umsetzung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit

Im März 2008 ist das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Kraft getreten. Dort ist festgelegt, dass die Landesregierung dem Landtag in jeder Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen sowie den Weiterentwicklungsbedarf der in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit erstattet.

 

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