Evaluation der Umsetzung des § 8a SGB VIII in der Praxis der Jugendämter in Rheinland-Pfalz

Projektbeschreibung

Evaluation der Umsetzung des § 8a SGB VIII in der Praxis der Jugendämter in Rheinland-Pfalz

Zentrale Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist die Sicherstellung eines qualifizierten Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl.

Im Zusammenhang mit tragischen Fällen von Kindstötungen wird seit nunmehr fünf Jahren auf fachlicher und fachpolitischer Ebene verstärkt darüber diskutiert, wie ein verbesserter Kinderschutz aussehen kann. Ohne eine systematische Datengrundlage können die Auswirkungen der Kinderschutzdebatte nicht ausgewertet und im Sinne von Entwicklungsperspektiven für die Jugendämter erarbeitet werden. Die Überzeugung, dass eine systematische Kenntnis der fachlichen Praxis im Umgang mit Meldungen nach § 8a SGB VIII die zentrale Voraussetzung dafür darstellt, die eigene Kinderschutzarbeit fachlich adäquat weiterentwickeln zu können, ist Ausgangspunkt für die Evaluation der Meldungen gem. § 8a SGB VIII in den rheinland-pfälzischen Jugendämtern. Diese werden seit 2010 erhoben und in einem jährlichen Monitoringbericht für Rheinland-Pfalz sowie für die beteiligten Jugendämter in Form von Profilen aufbereitet. Eingebettet ist die Erhebung in das seit 2002 bestehende Projekt „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen", das vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) und den 41 kommunalen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz getragen wird und zentrale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe dokumentiert.

Die landesweiten Berichte haben es zum Ziel, mittels einer validen Datenbasis zum Meldeverfahren gem. § 8a SGB VIII in Rheinland-Pfalz zur Erhellung des "Dunkelfelds" über einen zentralen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beizutragen.

Hier können die Berichte heruntergeladen werden:


Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anläßlich der SARS-CoV-2-Pandemie

Im Mai 2020 hat sich ein Großteil der Jugendämter freiwillig bereit erklärt, ihre aktuellen § 8a SGB VIII Daten der Jahre 2020 und 2021 monatlich/quartalsweise zur Verfügung zu stellen, um den Verlauf der Pandemie nachzeichnen zu können und Erkenntnisse zum Umgang mit der Pandemie in den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz zu erlangen. Weitere Informationen finden Sie hier

 

Im Rahmen der Zusatzerhebung sind bereits mehrere Kurzberichte erschienen, die Sie hier zum Download finden: