Kinderschutz und Kindergesundheit in Rheinland-Pfalz. Monitoring zur Umsetzung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit

Projektbeschreibung

Im März 2008 ist das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Kraft getreten. Dort ist festgelegt, dass die Landesregierung dem Landtag in jeder Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen sowie den Weiterentwicklungsbedarf der in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit erstattet.

Informationen der Landesregierung rund um das Landeskinderschutzgesetz sowie die Berichte an den Landtag mit den zugrundeliegenden Berichten bzw. Stellungnahmen finden Sie auf der Internet-Präsenz des >> MFFKI. Ebenfalls seit 2008 ist das Berichtswesen-Projekt bereits um einzelne Bestandteile des Monitorings zur Umsetzung ausgewählter Aspekte des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) ergänzt worden. Dieses Monitoring wurde inzwischen vollständig in das Berichtswesen-Projekt integriert. Zentraler Bestandteil ist zum einen die Auswertung der Falldaten zu fehlenden Untersuchungsbestätigungen bzw. echten Nichtteilnahmen der Früherkennungsuntersuchungen. Zu diesem Zweck wird bei den Jugendämtern sowie den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern eine entsprechende Erhebung durchgeführt und ein Bericht über die Ergebnisse der Auswertung erstellt. Zum zweiten erfolgt eine standardisierte Erhebung bezüglich der Verwendung der Landesmittel nach dem Landeskinderschutzgesetz, hier insbesondere zur Ausgestaltung der Netzwerkaktivitäten und zum Auf- und Ausbau Früher Hilfen. Seit 2021 wird hier zusätzlich auch die Verwendung der Gelder für den neuen Förderschwerpunkt des Landeskinderschutzgesetzes „Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern" erhoben und ausgewertet.

Die Berichte können hier heruntergeladen werden: