Evaluation der Wirkungen
der Fonds Heimerziehung

  • Laufzeit
    01.03.2017 – 31.03.2018
  • Beauftragt durch / In Kooperation mit
    Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
  • Kontakt
    ism gGmbH | Flachsmarktstraße 9 | D55116 Mainz
    Marion Moos, Tel.: +49 (0)6131-24041-17, marion.moos(at)ism-mz(.)de
Projektbeschreibung

Die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ wurden errichtet, um Menschen zu helfen, die als Kinder bzw. Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren und Folgeschäden davongetragen haben, die sich bis in die Gegenwart auswirken.

Den Betroffenen sollte – entsprechend den Empfehlungen des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ sowie dem Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR – in einem niedrigschwelligen, betroffenenfreundlichen System durch Beratungsleistung sowie individuelle materielle Hilfen und Rentenersatzleistungen für entgangene Rentenansprüche dabei geholfen werden, Folgeschäden zu überwinden bzw. abzumildern. Die freiwilligen Leistungen der Errichter sollten auch der Genugtuung der Betroffenen dienen. Damit verbunden war das Ziel, ein Signal der Anerkennung des erlittenen Leids durch Staat und Gesellschaft zu setzen, zur Entstigmatisierung der Betroffenen sowie zur Befriedung und Herstellung von Rechtsfrieden beizutragen.

Zum Ende der Fondslaufzeit hin soll nun die Evaluation beleuchten, inwieweit durch die praktische Umsetzung der Fonds den Betroffenen geholfen werden konnte.

Folgende Kernfragen sollen im Rahmen der Evaluation bearbeitet werden:

  • Inwieweit haben die Fonds Heimerziehung zur Überwindung/Abmilderung von individuellen Folgeschäden sowie zur Befriedung/Genugtuung der Betroffenen beigetragen?
  • Inwieweit haben die Fonds Heimerziehung zur gesellschaftlichen Anerkennung und Wiedergutmachung des erlittenen Leids, zur Entstigmatisierung der Betroffenen und zur Herstellung von Rechtsfrieden beigetragen?
  • Welche Anliegen haben die Betroffenen über die Laufzeit der Fonds hinaus?

Methodische Bausteine des Projektes:

  • Repräsentative Befragung von Betroffenen mittels Fragebogen
  • Vertiefende Interviews mit Betroffenen zur Konkretisierung und Ergänzung der quantitativen Erkenntnisse
  • Workshops mit Betroffenen zur Vorbereitung der Erhebung und kommunikativen Validierung der Ergebnisse