Umsetzung GaFöG - Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter

Projektbeschreibung

Das am 12. Oktober 2021 in Kraft getretene Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat das Ziel, die Qualität der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu verbessern und einen Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 (beginnend mit Klassenstufe 1) auf eine ganztägige Betreuung (8 Std./Tag) für alle Grundschulkinder in Deutschland einzuführen. Konkret sollen die Betreuungszeiten ausgeweitet, die Bildungs- und Betreuungsangebote verbessert und der Ausbau der Ganztagsplätze gefördert werden. Durch das Gesetz wird die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulträgern und dem örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gestärkt und ausgebaut. Das ism unterstützt aktuell unterschiedliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durch Bestandserhebungen zum aktuellen Angebot, durch Bedarfserhebungen (Träger, Fachkräfte, Eltern, Kinder), durch Arbeitsstrukturen für die Kommunikation/ Kooperation, durch die Erstellung von Konzepten für Räume, Qualität, Finanzierung und (Fach-)Kräfteausstattung sowie durch die Entwicklung von Planungs-, Steuerungs- und Monitoringmodellen.