Projektbeschreibung
Das am 12. Oktober 2021 in Kraft getretene Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat das Ziel, die Qualität der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu verbessern und einen Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 (beginnend mit Klassenstufe 1) auf eine ganztägige Betreuung (8 Std./Tag) für alle Grundschulkinder in Deutschland einzuführen. Konkret sollen die Betreuungszeiten ausgeweitet, die Bildungs- und Betreuungsangebote verbessert und der Ausbau der Ganztagsplätze gefördert werden. Durch das Gesetz wird die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulträgern und dem örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gestärkt und ausgebaut. Das ism unterstützt aktuell unterschiedliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durch Bestandserhebungen zum aktuellen Angebot, durch Bedarfserhebungen (Träger, Fachkräfte, Eltern, Kinder), durch Arbeitsstrukturen für die Kommunikation/ Kooperation, durch die Erstellung von Konzepten für Räume, Qualität, Finanzierung und (Fach-)Kräfteausstattung sowie durch die Entwicklung von Planungs-, Steuerungs- und Monitoringmodellen.