Projektbeschreibung
Die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, liegt bei der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr obliegt es, die jungen Menschen in Obhut zu nehmen und ihnen einen sicheren und ihren Bedürfnissen angepassten Lebensort zu bieten.
Die Betreuung und Begleitung der jungen Menschen stellt Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor eine Vielzahl fachlicher und konzeptioneller Herausforderungen. Darüber hinaus ergeben sich mit dem Gesetz zur „Verbesserung der Unterbringung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“, das die bundesweite Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge regelt, neue Gestaltungsaufgaben an die Kinder- und Jugendhilfe, die es gemeinsam zu bearbeiten gilt.